Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 22. Juli 2023 Bergrechtliches Zulassungsverfahren Abschlussbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde Gz.: j10-1.4-2-13

Die Lausitz Energie Bergbau AG hat mit Schreiben vom 31.01.2023, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 31.05.2023 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe die Zulassung des Abschlussbetriebsplans (ABP) für den Tagebau Jänschwalde gemäß §§ 53 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) beantragt. Betroffen sind Flurstücke in den Gemarkungen Bärenbrück, Bohrau, Briesnig, Dissenchen, Drewitz, Grabko, Grießen, Groß Gastrose, Grötsch, Heinersbrück, Horno, Jänschwalde sowie Weißagk.

Gegenstand des v. g. Antrages sind die Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung gemäß § 4 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) mit dem Ziel, nach deren Durchführung die Bergaufsicht gemäß § 69 Absatz 2 BBergG im beantragten Geltungsbereich zu beenden.

Mit dem vorliegenden ABP werden die nach der Beendigung der Kohleförderung erforderlichen Maßnahmen und Tätigkeiten für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaues Jänschwalde beschrieben und zur Zulassung beantragt.

Die Zulassung wurde gemäß § 53 Abs. 1 BBergG für den Geltungszeitraum vom 01.01.2024 bis zur Beendigung der Bergaufsicht beantragt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorliegenden Abschlussbetriebsplans umfasst den gesamten bergrechtlichen Verantwortungsbereich der LE-B im Tagebau Jänschwalde, mit Ausnahme der Geltungsbereiche des ABP Depot Jänschwalde I, ABP Depot Jänschwalde II, sowie des Sonderbetriebsplans Tagesanlagen Tagebau Jänschwalde.

Folgende Tätigkeiten wurden zur Zulassung beantragt:

  • Das Betreiben und Unterhalten von:

          a. Gebäuden, baulichen Anlagen und Straßen,

          b. Stromversorgungs- und Kommunikationsanlagen und

          c. Entwässerungselementen.

  • Die Art der Wiedernutzbarmachung bzw. Renaturierung einschließlich der Bewirtschaftung von rekultivierten Flächen.
  • Die Durchführung von Maßnahmen zur bergbaulichen und öffentlichen Sicherheit.
  • Realisierung des Erosionsschutzes bei Flächen und Böschungen

Der Antrag auf Zulassung wird hiermit gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 bis 5 BBergG i. V. m. § 73 Abs. 3, 4 und 5 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 4 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekannt gemacht.

Die Planunterlagen liegen für einen Monat in der Zeit

vom 27. Juli 2023 bis einschließlich 28. August 2023

im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus,

Haus 1, Raum 005 während der Dienststunden wie folgt zur Einsichtnahme aus:

montags - donnerstags von 08:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 11:30 Uhr

Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0355-48640235 wird gebeten.

Jeder, dessen Belange durch den Antrag berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 11. September 2023 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus erheben. Diese Einwendungsfrist gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist für dieses Verfahren alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht und können unter dem Link:

https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/weitere-genehmigungsverfahren/

eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Download