Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ der Stadt Forst (Lausitz) - frühzeitige Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 03/2024 vom 14.06.2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 07.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ gemäß § 1 Abs.3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen und am 22.07.2023 öffentlich im Amtsblatt Nr. 04/2023 bekannt gemacht. Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“. Es ist geplant, Gemeinbedarfsflächen i. S. d. § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB auszuweisen.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist ca. 15.835 m² groß und umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit Anlagen in der Fassung vom 14.06.2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum

vom 01.07.2024 bis einschließlich zum 05.08.2024

und auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen

https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg unter

https://planungsportal.brandenburg.de/

https://planungsportal.brandenburg.de/plan/fd2632f3-8fdc-4e36-a572-f07d78693d6c

veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur des 2. Obergeschosses während folgender Zeiten möglich:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorgangsbezogen im Planungsportal Brandenburg erfolgen: https://planungsportal.brandenburg.de/

https://planungsportal.brandenburg.de/plan/fd2632f3-8fdc-4e36-a572-f07d78693d6c

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden:

stadtentwicklung@forst-lausitz.de

oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Information: Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs.2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule““ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.

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