Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2024 Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2024

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert:

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.


Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

-   den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
-   den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
-   die Nutzungsänderung von Wohnraum


an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

E-Mail:  Bau@statistik-bbb.de

Postanschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 10306 Berlin

Den Erhebungsbogen finden Sie in der Anlage.

Er ist auch unter: 

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

online abrufbar.

Ansprechpartner Amt für Statistik Berlin-Brandenburg:

Standort Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

Frau Brit Boche
Telefon: 0331 8173-3843
E-Mail:  Bau@statistik-bbb.de

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Kontakt: Landkreis Spree-Neiße, Untere Bauaufsichtsbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)

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