Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit - Stadt Forst (Lausitz)

Die Stadt Forst (Lausitz) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.forst-lausitz.de.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bemüht, ihre Website www.forst-lausitz.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Stadt Forst (Lausitz) ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Stichwort im Rahmen INSEK.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Innerhalb der Behörde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Unbekannt

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei der Nutzung der Webseite Probleme auftreten.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Videos:
Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.

PDF-Dokumente:
Die PDF-Dokumente entsprechenüberwiegend nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Fotos:
Nicht alle Fotos haben Alternativtexte. An der Behebung des Problems wird gearbeitet.

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von forst-lausitz.de:
Diese können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Internet Explorer (Windows) Version 11.0 (eingeschränkt), Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Chrome
  • Safari

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  •  JAWS Screen Reader

Bewertungsmethoden

Die Stadt Forst (Lausitz) hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet: Selbsteinschätzung.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website.

Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Anschrift:

Stadt Forst (Lausitz)
Die Bürgermeisterin
Lindenstraße 10 -12
03149 Forst (Lausitz)

E-Mail:

webmaster@forst-lausitz.de

Möchten Sie schnell und bequem Ihre Hinweise an uns weiterleiten?
Nutzen Sie bitte das hier verlinkte Kontaktformular der Stadt Forst (Lausitz).

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de