Dienstag, 13. Dezember 2022 | Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Aktuelle Information des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
Bauabgangsstatistik 2022 im Land Brandenburg
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
E-Mail: Bau@statistik-bbb.de
Postanschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in 10306 Berlin
Den Erhebungsbogen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) in der Rubrik Planungsbekanntmachungen:
- https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm
- https://www.forst-lausitz.de/bauabgangsstatistik-im-land-brandenburg-2022.139734.htm
Er ist auch unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Kontakt:
Landkreis Spree-Neiße
Untere Bauaufsichtsbehörde
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Stadt Forst (Lausitz)