Aktions- & Verfügungsfonds
Die Stadt Forst (Lausitz) hat zur Unterstützung einer bürgerschaftlich orientierten Stadtentwicklung einen Aktionsfonds und einen Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes
- „Sozialer Zusammenhalt (SZH) – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
auf Grundlage der aktuellen Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Brandenburg mit dem Ziel eingerichtet, Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten zur Verbesserung der soziokulturellen und freizeitbezogenen Angebote und des Stadtteillebens zu fördern, durch finanzielle Förderung privates und privatwirtschaftliches Engagement zu stärken und lokale Akteure für die Belange der Stadtentwicklung zu gewinnen.
Partizipative und kooperative Prozesse im Rahmen des Programms sollen unterstützt und verstetigt werden. Die nachfolgenden Richtlinie regelt die Grundsätze der Förderung aus dem Aktionsfonds und dem Verfügungsfonds der Stadt Forst (Lausitz).
Aus diesem Fonds werden Maßnahmen, Projekte oder Aktivitäten innerhalb der Fördergebietskulisse gefördert, die der nachhaltigen Stärkung eines Stadtteils bzw. der Gesamtstadt dienen, den Anforderungen und Zielen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) der Stadt Forst (Lausitz) in seiner jeweils aktuellen Fassung entsprechen und die einen wesentlichen und nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des Fördergebietes leisten.