Abbrennen eines Lagerfeuers/Traditionsfeuers (bspw. Osterfeuer) beantragen

Allgemeine Information

Zum Abbrennen eines Lagerfeuers oder eines Traditionsfeuers (z.B. Osterfeuer) wird eine Ausnahmezulassung benötigt, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.

Unterlagen

Das Antragsformular erhalten Sie online auf dieser Seite (siehe Formulare) oder auch beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Promenade 9, Zimmer 315.

Das Antragsformular muss mindestens drei Wochen vor dem Abbrenntermin beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit eingereicht werden.

Auf die Erteilung einer Ausnahmezulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Kosten

Gemäß

  • Landesimmissionsschutzgesetz Abschnitt II § 7 Abs. 2 (LImschG) und der
  • Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) §1, Anlage 2, Punkt 2.4.2

wird eine Verwaltungsgebühr von 70,00 – 270,00 Euro erhoben

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Roman Fox

Telefon
03562 989-159
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.fox@forst-lausitz.de
Zimmer
315