Abbrennen eines Lagerfeuers/Traditionsfeuers (bspw. Osterfeuer) beantragen
Allgemeine Information
Zum Abbrennen eines Lagerfeuers oder eines Traditionsfeuers (z.B. Osterfeuer) wird eine Ausnahmezulassung benötigt, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.
Unterlagen
Das Antragsformular erhalten Sie online auf dieser Seite (siehe Formulare) oder auch beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Promenade 9, Zimmer 315.
Das Antragsformular muss mindestens drei Wochen vor dem Abbrenntermin beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit eingereicht werden.
Auf die Erteilung einer Ausnahmezulassung besteht kein Rechtsanspruch.
Kosten
Gemäß
- Landesimmissionsschutzgesetz Abschnitt II § 7 Abs. 2 (LImschG) und der
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) §1, Anlage 2, Punkt 2.4.2
wird eine Verwaltungsgebühr von 70,00 – 270,00 Euro erhoben
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Roman Fox
- Telefon
- 03562 989-159
- Fax
- 03562 989-202
- r.fox@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 315