Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BaugGB „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ - frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 03/2024 vom 14.06.2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 07.07.2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs.3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB einen Einleitungsbeschluss für ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung

„13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“

gefasst. Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“. Es ist geplant, Flächen für Anlagen und Einrichtungen i. S. d. § 5 Abs.2 Nr. 2a BauGB auszuweisen.

Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er wurde gegenüber dem im Einleitungsbeschluss dieses Verfahrens festgelegten Geltungsbereich inzwischen etwas größer gefasst, um die Darstellungen und Nutzungen am Schulstandort Wichern-Schule ganzheitlich anzupassen. Der Geltungsbereich beinhaltet nun alle Flurstücke des Schulstandortes der Wichern-Schule, hier die Flurstücke 181/2, 181/1 und 180 der Gemarkung Forst, Flur 20 und ist ca. 21.420 m² groß.

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.

Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Anlagen, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum

vom 01.07.2024 bis einschließlich zum 05.08.2024

und auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen

https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg unter

https://planungsportal.brandenburg.de/

https://planungsportal.brandenburg.de/plan/b493f08e-b7d3-4e06-9cc2-0e06a52134ca

veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur des 2. Obergeschosses während folgender Zeiten möglich:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorgangsbezogen im Planungsportal Brandenburg erfolgen:

https://planungsportal.brandenburg.de/

https://planungsportal.brandenburg.de/plan/b493f08e-b7d3-4e06-9cc2-0e06a52134ca

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: stadtentwicklung@forst-lausitz.de

oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Information: Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs.2 BauGB zu entsprechen, wird das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zu dem Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ durchgeführt.

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